
|
Rechtliche
Grundlagen und Verfahrenswege
Gerne biete ich den Eltern Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung zur Kostenübernahme sowie bei allen anderen Fragen rund um die Frühförderung an.
Rufen Sie mich einfach an (mobil: 0151/17422031) oder senden Sie mir eine E-Mail an: post@die-motologin.de
Die durch mich erbrachten heilpädagogischen (mototherapeutischen) Leistungen sind im Sozialgesetzbuch IX verankert und beschrieben.
Kostenträger für Heilpädagogische bzw. Mototherapeutische Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe ist der LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Dezernat Jugend und Schule, Referat Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche, 48133 Münster.
Weitere Informationen zur Frühförderung erhalten Sie auch über die Webseite des Landschaftsverbandes:
https://www.soziale-teilhabe-kiju.lwl.org/...fruehfoerderung/
Beantragung
von Frühförderung (Heilpädagogik
/Mototherapie)
Wie erhält mein Kind Frühförderung?
Leistungen der Frühförderung sind unkompliziert zu beantragen. Sie können sich gerne von mir als Frühförderstelle beraten lassen. Alternativ erhalten Sie Informationen bei den Mitarbeitenden des LWL.
In drei Schritten zur Frühförderung:
- Um Frühförderung zu erhalten ist ein Arztbesuch erforderlich. Der Kinderarzt oder die -ärztin stellen fest, ob Ihr Kind eine heilpädagogische oder eine interdisziplinäre Förderung benötigt und verordnet die Leistung oder schreibt eine ärztliche Stellungnahme.
- Dann können Sie bei mir eine standardisierte Diagnostik mit dem Kind durchführen lassen, um zu erkennen, welche konkreten Hilfen Ihr Kind benötigt.
- Anschließend kann der Antrag auf Frühförderung gestellt werden. Wenn die Frühförderung als geeignete Maßnahme festgestellt wird, erhalten die Eltern eine Zusage.
Antragsverfahren
Den schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten auf Übernahme der Kosten der Mototherapie/ Heilpädagogik finden Sie hier:
https://www.soziale-teilhabe-kiju.lwl.org/media/filer_public/84/1f/841f17f2-b634-48d6-834a-9ef2ffe90a3b/201022-soziale-teilhabe-kinder-und-jugendliche-grundantrag.pdf
Gerne biete ich den Eltern Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung zur Kostenübernahme an.
Heilpädagogische Maßnahmen als Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sind unter gewissen Voraussetzungen und bei individueller Gegebenheit durchaus auch durch manche Krankenkassen refinanzierbar.
|

|