Rechtliche Grundlagen und Verfahrenswege

Die durch mich erbrachten heilpädagogischen
(mototherapeutischen) Leistungen sind in den Sozialgetzbüchern IX und XII, sowie in der Frühförderverordnung verankert und beschrieben.

Kostenträger für Heilpädagogische bzw. Mototherapeutische Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe sind das Sozialamt und Jugendamt.

Heilpädagogische Maßnahmen als Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sind unter gewissen Voraussetzungen und bei individueller Gegebenheit durchaus auch durch manche Krankenkassen refinanzierbar.

Beantragung von Frühförderung
(Heilpädagogik /Mototherapie)

Für die Durchführung der Frühförderung ist im Raum Siegen grundsätzlich die Zuständigkeit des Sozialpädiatrischen Zentrums der DRK Klinik in Siegen gegeben.
Wegen der langen Wartezeiten im SPZ werden darüber hinaus die Kosten für die Frühförderung durch die MOTOLOGIN Petra Baumeister als anerkannte Therapeutin des Kreises Siegen ebenfalls zum größten Teil übernommen.

Antragsverfahren

Dem schriftlichen (formlosen) Antrag der Erziehungsberechtigten auf Übernahme der Kosten der Mototherapie/ Heilpädagogik fügen diese bitte eine Anordnung des Kinderarztes oder der Kinderklinik bei.

Gerne biete ich den Eltern Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung zur Kostenübernahme an.

Kostenzusage

(Bearbeitungshinweise Mototherapie vom 6.12.2006, Kreis Siegen)
Die Kostenzusage wird auf der Grundlage des Gutachtens des Gesundheitsamtes erteilt. Folgende Entgelte werden als sozialhilferechtlich angemessen angesehen:

- Mototherapeutische/ Heilpädagogische Einzelbehandlung:
41,50€
- Mototherapeutische/ Heilpädagogische Gruppenbehandlung mit 2 Kindern: 30,00€